Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Offensichtlich gibt es da kein Limit. Das regional, überregional, national und international berüchtigte Landgericht Hamburg hat mal wieder so richtig tief ins Klo gegriffen.
Bei Androhung von 250.000 Euro beziehungsweise einer Ordnungshaft seien sie [Quad9, ein freier DNS-Resolver] verpflichtet, den Zugang zu einer Domain zu unterbinden, die per Sharehoster Alben des Musiklabels zugänglich macht.Der eigentliche Täter nach geltendem Recht ist hier der, der die urheberrechtlich geschützten Daten beim Sharehoster hochgeladen hat. Aber den belangen sie nicht. Auch nicht den Sharehoster. Auch nicht das Webforum, das auf den Sharehoster linkt. Nein. Sie belangen das Telefonbuch, dass es das Webforum aus dem Telefonbuch löschen soll.
Wie weit darf Satire gehen?
Update: Ein Leser fragt: Wie weit darf Satire gehen? Und hängt diese LG-Hamburg-Entscheidung an, dass DNS-Sperren wirkungslos sind und man daher einen Accessprovider nicht zu DNS-Sperren verpflichten könne.