Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Berliner Kammergericht sah Teile von Googles Datenschutzerläuterungen zudem als unwirksam an, weil sie "so verschachtelt und redundant ausgestaltet" seien, dass sie die Nutzer kaum hätten durchschauen können. Insgesamt erklärte das Gericht 13 Klauseln in der Datenschutzerklärung für unwirksam.Ui! Das ist ja mal ein deutliches Statement!