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Hierzu wurde gerade eine interessante Herleitung aus dem CCC an mich herangetragen: ein Gericht hat entschieden, dass man die AfD als rechtsextremistisch bezeichnen darf. In der Univereinbarkeitserklärung steht:
Der CCC erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft. Dazu gehören insbesondere die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer rechtsextremen oder rechtsradikalen Organisation.Die AfD gab es damals noch nicht, daher ist die nicht namentlich gelistet, aber die NPD und die Republikaner stehen da namentlich. Da ist einigermaßen klar, dass da auch die AfD mit gemeint ist.
Und ich habe ja auch kein Problem damit, wen der CCC sich als links sieht und gegen rechts kämpft. Ich befürchtete bloß einen Widerspruch zur Überparteilichkeit, die der CCC an anderer Stelle für sich beansprucht. Stellt sich raus, dass ich da wohl schlicht mit eine anderen Definition des Wortes gearbeitet habe als der CCC und es da nie einen Widerspruch gab.
Gut, dass wir das mal geklärt haben.