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Stein des Anstoßes: Das Bundesjustizministerium hatte es während des Gesetzgebungsverfahrens unterlassen, den Entwurf der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten vorzulegen. Eine solche "Notifizierung" ist nötig, wenn Dienste der Informationsgesellschaft betroffen sind.Die Inkompetenz der Unterdrücker ist immer noch unser beste Schutz gegen den Unterdrückungsstaat. :-(
Update: Ein damaliger Mitarbeiter von Julia Reda schreibt mir dazu:
2015 haben wir durch IFG-Anträge herausgefunden, dass die Bundesregierung von dem Bug im Gesetzgebungsverfahren wusste. Moneyquote aus dem Büro des Kulturstaatsministers im März: "Ich verstehe, dass hinter der gewählten Auslegung der Richtlinie [gemeint ist die Notifizierungsrichtlinie] der politische Wunsch nach möglichst schneller Verabschiedung des Leistungsschutzrechts steht. Diesem Willen will sich K31 [Das Referat im BKM] nicht verschließen. Auf die Gefahr einer späteren Blamage durch die Nichtanwendbarkeit des Gesetzes sollte BMJ aber zumindest hingewiesen werden."
Das zeigt, dass in den Ministerien immerhin fähige Leute sitzen, die die Rechtslage korrekt einschätzen können. Es war halt eine politische Entscheidung, gegen die Wand zu rennen und nicht Unfähigkeit zu erkennen, dass da eine Wand ist.
Die unbesungenen Helden sind fragdenstaat.de, die die Plattform für einefache IFG-Anfragen bereitstellen und Julia Reda im Europaparlament, die es mir damals erlaubt hat, mehrere Monate mit IFG-Anträgen an die Ministerien und die Europäische Kommission zu verbringen.