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Die Marktteilnehmer sollen – so heißt es im Gesetz – „vor unlauterem Wettbewerb“ geschützt werden. Dafür wurde eigens eine Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen, bei der sich alle Betroffenen registrieren müssen.Mehr Datenbanken? Check!
Wer nicht in dem Register steht, kann also leicht abgemahnt werden. Außerdem droht der Gesetzgeber bei Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro.Die Webseite handelt von selbstpublizierten Büchern, aber ich stelle mir gerade mal so einen Wochenmarkt vor, oder eine Bäckerei oder Schlachterei, die nicht Teil einer monströsen Kette ist. Die stehen doch alle mit einem Bein in der Insolvenz dann?