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Eine Grundlage, aus der sich für die Regierung eine Handlungspflicht ergebe, sei nicht ersichtlich.Wie wäre es mit Art 2 GG?
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Update: Oder noch besser Art 20a:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.