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Nach Aussagen des Interessenverbands „Die Datenschützer Rhein Main“, bei dem Schäfer selbst aktiv ist, konnte die Richterin bei der mündlichen Verhandlung die Notwendigkeit nicht erkennen, Daten für eine jährliche Abrechnung wöchentlich zu erheben. Zwar sei der Mieter verpflichtet, die Weitergabe der Daten zur Abrechnung zuzulassen. Aber eben nur im Rahmen des Notwendigen.Und bevor da ein Grundsatzurteil gegen sie ergeht, hat die Firma lieber die Klage zurückgezogen.