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Ja?
Nun, die ist jetzt freigesprochen worden. Begründung:
Der OGH urteilte, das Verhalten der Journalistin sei zwar "moralisch falsch und illegal" gewesen. Aber L. Vergehen habe nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe, was nicht der Fall gewesen sei. Vielmehr habe sich die Frau einer "Störung" schuldig gemacht, erklärte das Gericht. Dabei handle es sich um ein Bagatelldelikt, das inzwischen verjährt sei.