Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Sozialgericht hat den Mann gleich in mehrfacher Hinsicht aus dem Gerichtssaal gelacht. Erstens braucht es eine ladungsfähige Anschrift zur Klageerhebung, nicht nur ein Postfach (*stöhn*). Zweitens fragen sie, wenn der die Bundesrepublik nicht anerkennt, was er dann von einem Rechtsorgan der Bundesrepublik will (*gacker*). Drittens sagt die Haager Landkriegsordnung, dass die Regierung, in deren Gewalt sich Kriegsgefangene befinden, für deren Unterhalt sorgen müssen. Daraus folgen laut Sozialgericht keine konkreten subjektiven Rechte auf irgendwas.