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Er bat um Paraphrasierung statt direkten Zitates, daher hier seine Antworten in meinen Worten:
Wenn man zu einem Termin nicht erscheint, muss man einen "wichtigen Grund" angeben. Was jetzt genau als wichtiger Grund durchgeht, liegt allerdings doch ein bisschen im Ermessen des Sachbearbeiters. Faustregel: Wenn man zur Arbeit gemusst hätte, hätte man auch zur Arbeitsagentur gemusst. Geburtstag ist also beispielsweise keine gültige Ausrede.
Er meint, dass seiner Beobachtung nach die meisten Sachbearbeiter strikt nach Gesetz entscheiden, weil sie nämlich bei grober Fahrlässigkeit selber in die Haftung geraten können. Wenn jemand Geld bekommt, obwohl der Sachbearbeiter eine Sanktion hätte verhängen müssen, dann kann dafür der Sachbearbeiter in Anspruch genommen werden. In der Praxis passiert das nicht, weil der Staat da nicht insistiert, die Haftung auch erst anspringt, wenn der Empfänger das Geld nicht zurückzahlen kann, und man grobe Fahrlässigkeit auch erstmal nachweisen muss. Aber das kann ich mir schon auch gut vorstellen, wenn sowas wie ein Damoklesschwert über einem schwebt, dass man dann im Zweifel gegen den "Kunden" entscheidet.
Wenn man jetzt aus Mitleid oder so eine Sanktion nicht verhängt, dann ist das sogar Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit, das ist noch schlimmer.
Im Übrigen ist der Einsender auch Jurist und ist jetzt angefressen, dass ihm der andere Jurist seine Vereinfachungen vorwirft :-) Ich denke mal, dass meine Leser schlau genug sind, zu erkennen, was die jeweiligen Einsender hier jeweils mit ihren Ausführungen gemeint haben. Das ist ja auch eine Medienkompetenz-Frage.
Update: Ein befreundeter Jurist weist noch darauf hin, dass "Ermessen" nicht "Gutdünken" heißt; Ermessen ist gerichtlich nachprüfbar.