Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Im Zuge eines Modellversuchs hatte das Jobcenter sogenannte Eingliederungsvereinbarungen (EGV) an Hartz-IV-Empfänger verschickt – per Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung. In den schwer verständlichen vierseitigen Schreiben wurden die Klienten pauschal zu einer Reihe von Aktivitäten aufgefordert, zum Beispiel, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben, ein Praktikum zu absolvieren und sich eine Kinderbetreuung zu organisieren. Die Empfänger, darunter auch Kranke und Migranten mit geringen Deutschkenntnissen, sollten das Papier unterschreiben, einschließlich der wahrheitswidrigen Behauptung, dass vorher Beratungsgespräche stattgefunden hätten. Nur wer schriftlich widersprach, bekam eine individuelle Vereinbarung.Da hatte eine Jobcenter-Mitarbeiterin nicht mitmachen wollen, und die ist jetzt selber rausgemobbt worden, hat vom "Rechtsstaat" eine Breitseite abgekriegt und ist jetzt selbst arbeitslos. (Danke, Andreas)