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1999 habe ich in der IT einer Versicherung gearbeitet, und natürlich habe ich auch mit den Versicherungsfritzen geredet.Nun ist der Einsender sich nicht sicher, ob das eine Urban Legend unter Versicherungsvertretern ist, aber möglicherweise hat der klare Fall von Selbstmord vorhin das auch gehört und wollte seiner Familie das Geld von der Lebensversicherung zukommen lassen.Beim Gespräch über Lebensversicherungungen drehte es sich auch um Selbstmord, und das die Versicherung dann ja nicht an die Hinterbliebenen zahlt.
Aber ein Experte (ohne Anführungszeichen) versicherte mir, daß man nur möglichst grauslich Selbstmord begehen müsse (Er schlug vor, sich selbst die Kehle durchzuschneiden), weil dann ein Gericht von geistiger Umnachtung ausgehen würde (schließlich tut das kein geistig Gesunder) und die Ausschlussklauseln nicht greifen würden.
Update: Selbstmord ist übrigens gar nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium bei Lebensversicherungen, Wikipedia erklärt das mal.