Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Einsender fasst den Fall wie folgt zusammen:
Männer, wer von Euch wegen Vergewaltigung verurteilt wird, ist schlicht und einfach gesagt einfach zu Blöde und hat sich noch nie mit dem Sexualstrafrecht beschäftigt. Wenn ihr also eine Frau haben wollt, geht folgendermassen vor:Er schließt noch die Frage an, wo hier eigentlich der Aufschrei bleibt, die Gina-Lisa-Fangroups, die Frau Schwesig, der Herr Maas.Überfallt die Frau eurer Begierde nachts, schlagt sie nieder, haltet ihr ein Messer an ihren Hals, schleift sie an den Haaren in euer Auto und fesselt sie mit Kabelbinder, fahrt in einen einsamen Wald und droht sie (mit dem Teppichmesser an ihrem Hals) sie jetzt schmerzhaft von hinten zu vergewaltigen und anschließend umzubringen. Wenn die Frau jetzt Angst vor schweren Verletzungen und Tod hat und sagt, sie würde sich nicht wehren wenn ihr sie von vorne nehmt, legt das Messer zur Seite und geniest den Sex. Strafrechlich ist das Weglegen des Messers als strafbefreiender Rücktritt von einer Straftat zu werten. Ausserdem kam der Vorschlag über die Art und Weise des Geschlechtsverkehrs ja von der Frau, also war der Sex einvernehmlich.
Ich vermute mal, von dem Fall hat schlicht noch keiner was gehört. Der Bericht ist von Anfang August, ich habe davon nichts mitgekriegt. Warum eigentlich nicht? Viel krasser geht es ja wohl kaum noch. Zitat aus dem Artikel:
Dieser Sex sei deshalb keine Vergewaltigung im Sinne des Strafrechts gewesen. Geblieben waren die Geiselnahme und die vorsätzliche Körperverletzung.Also wenn DA nicht die Gerechtigkeit gesiegt hat, dann weiß ich auch nicht!1!! (Danke, Ulrich)Die verhängten zwei Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt und der Angeklagte sofort freigelassen. Als Bewährungsauflage muss er 2 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.