[l] Und wieder ein Stück Gewaltenteilung weniger: Seit Ende August dürfen im Straßenverkehr auch Polizisten ohne Richterbeschluss eine Blutprobe anordnen. Es geht um Fälle, bei denen die Polizei Alkohol- oder Drogeneinfluss vermutet. Bisher war grundsätzlich ein Richtervorbehalt vorhanden, der aber (beispielsweise am Wochenende) "als Ausnahme" umgangen werden konnte, und man musste sich als Polizist schon echt aus dem Fenster lehnen, damit für eine widerrechtliche Blutprobe dann Beweisverwertungsverbot verhängt wurde.
In Zukunft ist dann selbst dieses Feigenblatt weg.