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Dort soll sie Erotikzeitschriften und Sex-Spielzeug verkaufen. Das Jobcenter hat der Frau jedenfalls ein Stellenangebot inklusive Aufforderung zum Vorstellungsgespräch in einem Erotik-Laden geschickt. Doch Frigga Wendt wehrt sich. Sie hat Strafanzeige wegen Nötigung erstattet.Ich für meinen Teil finde ja jede Form von staatlich verordneter Zwangsarbeit eine Verletzung von Artikel 1 des Grundgesetzes. Aber Zwangsarbeit im Sexshop? Das ist noch mal besonders krass. (Danke, Thomas)