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Wenn die Kernbrennstoffsteuer hingegen nicht als Verbrauchsteuer einzuordnen ist, handelt es sich um eine gänzlich neue Steuer, für die das Grundgesetz selbst keine Verteilungsregelung enthält. Dann stellt sich die klassische steuerverfassungsrechtliche – vom BVerfG nun erstmals beantwortete – Frage, ob der Bund Steuern frei erfinden kann, die das Grundgesetz nicht kennt.Und die Antwort ist: Nein.
Update: Die Süddeutsche bringt ein paar valide Kritikpunkte an der Entscheidung vor.