Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass solche Portale auf Verlangen beispielsweise stichhaltige Belege darüber herausrücken müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines dort bewerteten Arztes oder Anwalts war. Denkbar wäre dies etwa durch Vorlage von Rezepten, Rechnungen oder Nachweisen von Terminvereinbarungen. Dabei dürfe die Prüfpflicht der Portalbetreiber aber nicht so weit gehen, dass Bewertungsportale stark erschwert werden.Wie das in der Praxis gehen soll, dass eine Prüfpflicht und Belege-Papierkrieg die Nutzung von Portalen nicht stark erschweren soll, das bleibt das Geheimnis der BGH-Richter.
Ich vermute mal, dass es dann halt bald keine inländischen Bewertungsportale mehr gibt, und die alle ins Ausland abziehen. Gute Arbeit, liebe Richter!