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Er bezahlte mit Onlinebanking die Anonymverfügung und dachte, die Sache sei damit erledigt. Mitnichten: Da er 57 statt der verlangten 56 Euro überwies, leitete die Behörde ein Strafverfahren gegen den Lenker ein und verhängte eine Strafe von 70 Euro. Zu Recht, bestätigt nun der Verwaltungsgerichtshof.Ist vielleicht auch gar keine so schlechte Idee, denn in Deutschland leisten sich ja einige Leute ein Spielchen mit Behörden und zahlen dann ein paar Cent zu viel und fordern die dann schriftlich zurück. Mit dem Hintergedanken, durch diesen Verwaltungsakt der Behörde mehr Kosten zu verursachen als die Geldbuße eingebracht hat. (Danke, Peter)