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Am Ende stellt sich heraus: Bayern und Baden-Württemberg, von denen in der Ursprungsmeldung die Rede war, sind die einzigen Länder, die den Freibetrag von 200 Euro freiwillig aufgestockt haben. In Baden-Württemberg gelten 200 Euro plus 150 Euro Taschengeld, in Bayern eigentlich 200 Euro. Aber konfisziert wird nur, was über 750 Euro hinausgeht. Wer die restlichen 550 Euro also schnell ausgibt, kann sie auch nicht mehr mit den Leistungen verrechnen.Ist also alles nicht ganz so unmenschlich, wie es erst aussah. (Danke, Beate)