Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
In seinem Urteil stuft das Amtsgericht [Regensburg] die Abmahnung nun als „vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“ und Urmanns Vorgehensweise als „typischerweise sittenwidrig“ ein. Zudem sieht das Gericht „ausreichende Anhaltspunkte für arglistiges Verhalten“.Uiuiui, das ist ja mal eine Klatsche. (Danke, Uli)