Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Geheime Dokumente, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen, legen die Vermutung nahe, dass Graulich in seinem 262 Seiten langen Abschlussbericht wichtige rechtliche Einschätzungen ohne Quellenangabe aus einem vertraulichen, vier Seiten langen Kurzgutachten des Bundesnachrichtendienstes abgeschrieben hat.Gut, auf der anderen Seite kann ich das verstehen. Wenn ich bei einem vorgeblich neutralen Gutachten in einem vorgeblich rechtsstaatlichen Verfahren gegen eine Rogue Agency aus dem Verteidigungspapier der besagten angeklagten Agency zitiere, dann sieht das ja weder neutral noch rechtsstaatlich aus.