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Herr Graulich hält am "Datenbankurheberrechtshindernis" als zivilrechtlichem Einwand gegen Einsichtnahme durch Parlament fest. #NSAUA (lol)Das stößt mir besonders sauer auf, weil das genau das "Argument" der Verlage im Paperboy-Verfahren gegen mich war. Die haben schlicht ihre Webserver zu Datenbanken umdefiniert. Und sind damit gescheitert.