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Ein Mitglied der Linkspartei kriegt wegen Internet-Beleidigungen 3 Monate Haft ohne Bewährung. Das alleine ist ja schon der Hammer. Ohne Bewährung? Für Internet-Beleidigungen?! Na da wollen wir doch bitte mal die Details hören!
Detail 1: Der Angeklagte hatte bereits vier Vorstrafen, alle wegen Drogendelikten. Hanfhandel. Die ihm vorgeworfenen Beleidigungen waren auf Facebook und richteten sich gegen das Rauschgiftdezernat:
In dem Posting werden die Ermittler vom Rauschgiftdezernat als "Staatsbüttel" bezeichnet, nachdem diese einen Hanfhändler "auseinandergenommen" hätten. Laut Eintrag habe es sich bei diesem um den angeblich "letzten verbliebenen Hanfhändler in Ansbach" gehandelt, "der keine Kräutermischungen, keine harten Drogen und keine Drogen an Minderjährige" verkauft habe, sondern ausschließlich "qualitativ hochwertiges Cannabis zu einem humanen Preis an Erwachsene". Es folgen noch etliche wüstere Einlassungen, auch aus der Fäkalsprache.Woher weiß denn das Amtsgericht Ansbach von diesen Beleidigungen, werdet ihr euch jetzt fragen? Nun, die hat jemand angezeigt! Nein, keiner aus dem Rauschgiftdezernat. Jemand aus der örtlichen US-Kaserne!
Wie bitte? Aus der US-Kaserne?! Ja!!
Demzufolge hat der Mann vom "Department of the Army, Headquarters, 2. Military Intelligence Battalion" am 1. Dezember 2015 kurz nach Mittag bei der Polizei angerufen. "Im Rahmen einer dienstlichen Internetrecherche" sei er an besagtem 12. November unter anderem auf den Facebook-Account der Partei Offene Linke Ansbach gestoßen.Die US-Kaserne bezahlt Menschen dafür, dass sie "die Kommunisten aufklären". Immer noch! Und beim Dreck gegen die Linken suchen fand der Mann diese Facebookgruppe und das Posting und zeigte das an. Dienstlich. Nicht privat. Dienstlich! Der wird dafür bezahlt!
So und jetzt wollen wir doch sicher alle wissen, welche Art von Beweiswürdigung die da durchgeführt haben. Mehr als einen ausgedruckten Screenshot hat der Mann aus der Kaserne ja nicht geschickt. Hier ist, was die Anwältin des Beschuldigten sagt (leider in der taz, die ich nicht mehr verlinke):
„Grundlage eines Strafverfahrens ist es, dass die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten beweist. Niemand hat geprüft, ob dieser Post tatsächlich existiert und von wem er verfasst worden ist“(Danke, Luke)