Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ein Anwalt hat einen Klienten, der ihn täglich abnervt, was denn jetzt mit dem Verfahren sei, ob es endlich ein Urteil gäbe. Irgendwann gibt der Anwalt auf und schreibt dem Kunden eine gefälschte Abschrift eines Gerichtsurteils zu seinen Gunsten.
Punchline: Es gab nie ein Gerichtsverfahren, der Anwalt hatte lediglich einen Brief an die Gegenseite geschrieben mal.
Punchline 2: Der Anwalt wurde wegen Urkundenfälschung angeklagt und verurteilt, und das OLG Hamm hat diese Verurteilung jetzt wieder aufgehoben. Begründung:
Der Rechtsanwalt habe "keine unechte Urkunde im Sinne der Strafvorschrift hergestellt". Eine "einfache Abschrift" gebe lediglich wieder, "was (vermeintlich) in einem anderen Schriftstück stehe". Außerdem hätte der Mandant die Möglichkeit gehabt, beglaubigte Abschriften oder Ausfertigungen zu verlangen.Krass!