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Das Spannende ist jetzt das Folgende:
Die Einordnung der Äußerungen als Werturteile und Tatsachenbehauptungen ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Es geht hier nicht um Larifari-"Ich fühle mich verletzt"-Äußerungen sondern um Tatsachenbehauptungen. Die Frau hat anscheinend öffentlich gesagt, es sei doch eine Vergewaltigung gewesen, und der Freigesprochene hat auf Unterlassung geklagt und in allen Instanzen unterhalb des Verfassungsgerichts Recht bekommen.
Das Verfassungsgericht sagt jetzt:
Die Tatsachenbehauptungen sind nicht erwiesen unwahr. Im Strafverfahren konnte nicht geklärt werden, ob die Angaben der Beschwerdeführerin oder die des Klägers der Wahrheit entsprechen.Weil es keine Gegenbeweise gab, zählen diese Tatsachenbehauptungen als Meinungsäußerungen und sind damit grundsätzlich zulässig.
Für mich klingt das jetzt, als könne man damit ab jetzt ungestraft Menschen irgendwelcher Straftaten bezichtigen, wenn man nur sicher sein kann, dass die das Gegenteil nicht beweisen können.
Ich finde das rein intuitiv eine recht gruselige Vorstellung.
Wie kommt denn das, dass dieses Urteil nicht einmal die Boulevard-Presse hoch und runter ging? Oder hab ich das bloß übersehen?
Update: Es gab ein paar Berichte, die hatte ich übersehen. Und inhaltlich ist es auch so, dass Kachelmann sich vorher abwertend über die Klägerin geäußert hatte, und zwar vor dem Freispruch. RA Stadler erklärt die Details. Der Knackpunkt scheint zu sein, dass Kachelmann und seine Anwälte sich nach Ansicht des Gerichtes pöbelnd und unsachlich geäußert haben, also darf sie auch zurückpöbeln.