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Und das ist nicht nur irgendein Dorfrichter, sondern das Berufungsgericht hat das Urteil bestätigt.
Das Problem ist aber nicht, dass der Richter vorsintflutliche Moralvorstellungen hat, sondern dass das Vergewaltigungs-Statut das nicht hergab. Und der Richter fand jetzt, dass er da nicht einfach Gesetze frei nach Schnauze erweitern darf, nur weil er findet, dass irgendwas strafbar sein sollte.
Die Staatsanwaltschaft findet, der Paragraph hätte das doch hergegeben.
Michelle Anderson, the dean of the CUNY School of Law who has written extensively about rape law, called the ruling “appropriate” but the law “archaic”.