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So stellen die Richter darin fest, dass für Kopien eines rechtmäßig erworbenen Musikstücks keine weiteren Gebühren veranschlagt werden dürfen. Eine Ausnahme bilden theoretisch per DRM geschützte Titel, da DRM-Sperren aber nur von technisch sehr versierten Nutzern umgangen werden können, stelle das keine Basis für eine allgemeine Regelung dar.