[l]Patrick Breyer hat vor dem EuG erstritten, dass gerichtliche Schriftsätze der EU-Kommission bei abgeschlossenen Verfahren offengelegt werden müssen. Dass man das überhaupt vor Gericht erstreiten muss, kann ich ja nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Und kopfschütteln muss ich auch, dass das nur für abgeschlossene Verfahren gelten soll. Ja, äh, warum eigentlich?