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Der BGH hat entschieden, dass die Republik Argentinien die Erfüllung von Zahlungsansprüchen privater Gläubiger aus von ihr begebenen Inhaberschuldverschreibungen unter Berufung auf den von ihr erklärten Staatsnotstand nicht verweigern kann.Was für eine unglaubliche Frechheit. Man stelle sich mal vor, mit diesem Maßstab würde sagen wir mal Griechenland gegen Deutschland klagen wegen der Zwangskredite aus der Nazizeit. Unglaublich. (Danke, Gerhard)