[l]Ein Justizopfer konnte sich von der Gutachterin Schmerzensgeld erklagen. Das ist soweit ich weiß eine relativ seltene Sache, denn das Gericht muss dazu zu dem Schluss kommen, dass sie grob fahrlässig gegutachtet hat. In diesem Fall ging es um den Vorwurf, der Mann habe seine Ex-Pflegetochter missbraucht. Dafür saß der Mann knapp 2 Jahre unschuldig im Gefängnis. (Danke, Marco)