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Auch die Argumentation des Klägers, dass er nicht kontrollieren könne, ob seine persönlichen Daten auf der Karte sicher seien, wurde vom Gericht verworfen. Seine Daten seien durch das geltende Recht vor Missbrauch gesichert. Die vom Kläger behauptete unzureichende Datensicherheit ist nach Ansicht des Gerichtes derzeit nicht feststellbar, weil sich die Telematik-Infrastruktur noch im Teststadium befindet (AZ B 1 KR 35/13 R).Ja super! (Danke, Torsten)