Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Und was tut man, wenn man einen Verdächtigen hat? Na so das Übliche halt. Disziplinarverfahren, Ermittlungsverfahren, Sicherheitsüberprüfung durch die Kumpels bei der Gest… dem "Verfassungsschutz". Als das nichts half, machte man halt noch eine "erweiterte Sicherheitsüberprüfung".
Dabei werden nicht nur die personenbezogen Daten aller Verfassungsschutzämter und Nachrichtendienste, des Bundeszentralregisters, des Bundeskriminalamtes gezogen. Auch alle Polizeidienststellen der Regionen, in denen der Beamte zuletzt gemeldet war, sind abzufragen. In der Regel wird nebenher der Lebenspartner überprüft.Und wenn man beim Verfassungsschutz nach einem Polizisten fragt, werden die natürlich neugierig und haben auch erstmal Einblick in die Ermittlungsakten beantragt. Wie begründet man sowas? Na ganz einfach!
begründete der Dienst die Forderung damit, dass möglicherweise aus den Akten auch Erkenntnisse über "zum Beispiel Alkoholabhängigkeiten, psychische Erkrankungen oder Überschuldungen" gewonnen werden könnten. Schließlich, hieß es, gelte bei einer Sicherheitsüberprüfung nicht der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten", sondern "Im Zweifel für die Sicherheit".IM ZWEIFEL FÜR DIE SICHERHEIT!
Naja, denkt ihr euch jetzt vielleicht, die Ermittlungsbehörden drehen ja immer irgendwie frei, da steht ja immer noch die Staatsanwaltschaft und die Justiz zwischen denen und uns und verhindert zu krasse Übergriffe. So war das mal gedacht, ja, aber in unserem Universum läuft das in der Praxis so ab:
Im Frühjahr 2012 beantragte die Staatsanwaltschaft Erfurt beim Amtsgericht "ohne vorherige Anhörung die Durchsuchung der Person, der Wohnung mit Nebenräumen und der Fahrzeuge" des Beschuldigten.Denn der wäre ja gewarnt gewesen, wenn man ihn vorher anhören würde!
Was die ganze Geschichte jetzt zu News macht, ist dass das Amtsgericht das nicht durchgewunken hat. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin natürlich zum Landgericht — sowas wie eigene Fehler einräumen gibt es bei uns nicht —, und das Landgericht hat dann gänzlich unerwartet das Amtsgericht bestätigt. Nur auf Basis von Vermutungen wollten die keine Hausdurchsuchung genehmigen.
Und das, liebe Leser, ist so ungewöhnlich für Deutschland, dass wir das jetzt in der Zeitung lesen können.