[l]Sofortüberweisung ist unzumutbar, findet das LG Frankfurt. Kontext: Webshops dürfen für Kreditkartenzahlungen nur eine Gebühr nehmen, wenn es eine zumutbare kostenlose Alternative gibt. Und Sofortüberweisung zählt nicht als zumutbar, entschieden die Richter. Gutes Urteil, finde ich.