Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Eine Verfassungsbeschwerde und zwei Wiederaufnahmegesuche scheitern - trotz eines Alibis, das Kuß vorweisen kann. Die Justiz sagt, das Mädchen habe sich eben im Datum getäuscht.Das Mädchen ist übrigens nicht Schuld, das Gutachten beruhte auf Suggestivfragen.
Professor Eberhard Schulz, Direktor der dortigen Uniklinik für Psychiatrie, wirft seiner Kollegin eine "Vielzahl methodischer Fehler" vor. Das Mädchen sei bei den Vernehmungen Suggestionen ausgesetzt gewesen, das Gutachten "gerichtlich nicht verwertbar".Das ist bestimmt diese "Rape Culture", von der man immer hört.
Ich blogge das, weil es hier einen schönen Vergleichsfall gibt. (Danke, Kai)