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Akt 2: Die Rentnerin nennt den Jungen "Neger"
Akt 3: Die Sache landet vor Gericht (WTF?). Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren auf Freispruch.
An dieser Stelle muss man wissen, dass das deutsche Recht bei gegenseitigen Beleidigungen Straffreiheit vorsieht. Also optional. Der Richter kann auch sagen: Hey, du da, dich mag ich nicht!
Akt 4: Die Richterin findet, "Neger" sei schlimmer als "Nutte" und verurteilt die Rentnerin zu 100 Euro Strafe.
Bisschen Kontext zu der Rentnerin:
Im Januar 2014 war Elke W. in Bramfeld auf ihrem Fahrrad unterwegs. Wie so oft. Die 78-Jährige bessert ihre 600-Euro-Rente mit Flaschensammeln auf. Vor einer Schule an der Berner Chaussee habe Steven H. (Name geändert) auf dem Radweg gestanden, berichtete sie vor Gericht. „Er ist nicht zur Seite gegangen, obwohl ich mehrmals geklingelt habe.“ Dann habe er gesagt: „Was willst du denn, du Nutte?“Na DA ist ja mal voll für Gerechtigkeit gesorgt worden!
Sie habe den farbigen Steppke daraufhin als „Neger“ bezeichnet, räumte W. ein. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt.Eine Sternstunde der deutschen Justiz!
Update: Hups, Link vergessen. Hier ist er.
Update: Ich lerne gerade, dass man "farbiger Junge" auch nicht mehr sagen darf, sondern lieber "scharzer Junge". Weil "farbig" sonst die weiße Hautfarbe zur Referenz ernennen würde. Ich dachte, das sei anders herum. Ich dachte, "schwarz" sei verbrannt und daher solle man "farbig" sagen. Die BpB hat einen Ratgeber. (Danke, Heiko)