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In Österreich sind derzeit Privatkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro von der Einlagensicherung geschützt. Für die ersten 50.000 Euro stehen im Falle einer Insolvenz die Banken selbst ein, die zweiten 50.000 werden vom Bund garantiert. Diese Sicherheit entfällt mit dem geplanten Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Juli 2015.Greift die Einlagensicherung eigentlich, wenn man statt 100k auf einem Konto dann zwei Konten mit jeweils 50k hat? (Danke, Alexander)