Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass G. sich nicht bloß falsch erinnere, sondern bewusst und vorsätzlich eine falsche Aussage gemacht habe, um seinen Kollegen zu schützen. Damit folgte das Gericht der Auffassung und dem vorgeschlagenen Strafmaß der Staatsanwaltschaft.Nanu? Was ist denn da plötzlich los? (Danke, Ralf)