Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ratet doch mal!
Kommt ihr NIE drauf!1!!
Hinweis: Federführend für sowas ist der Innenausschuss.
Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.Es gibt offensichtlich doch sowas wie Karma.Damals fügte man den bis dahin straflosen “Besitz” von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter “Jugendpornografie” und hantierte mit Begriffen wie “wirklichkeitsnahes Geschehen”.
Update: Kompa korrigiert: Besitz ist schon länger strafbar, aber was Edathy jetzt zum Verhängnis werden könnte sind die Neuerungen, an denen er beteiligt war: "Jugendpornographie" und "Anscheinspornographie" (muss gar nicht minderjährig sein, reicht schon wenn der Richter findet, es sähe so aus).