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Da es sich um "Beziehungstaten" handle und kein "direkter Dienstbezug" bestehe, könne von einer Entfernung des 56-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis noch einmal abgesehen werden, urteilten die Richter des Senats für Disziplinarsachen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München.Ja nee, klar.
Die Strafe war übrigens 11 Monate und zwei Wochen. Weil bei zwölf Monaten ja seine Beamtenkarriere beendet gewesen wäre. (Danke, Michael)