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"Einen Nachweis muss der Rechteinhaber dazu nicht erbringen, es reicht die Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden", so der Branchenverband ISPA (Internet Service Providers Austria).Was zur HÖLLE? Und das hat der oberste Gerichtshof von Österreich so entschieden.Selbst wenn der Provider sich weigert und es zu einer Klage kommt, wird die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüft. Zuerst müsse sich der Provider zu einer Beugestrafe verurteilen lassen und dagegen Berufung einlegen, damit die inhaltliche Richtigkeit der Sperraufforderung überprüft werde.
Das ist ja unglaublich.