Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Unternehmen wie Microsoft oder Google, die Internetdienste anbieten, können die Herausgabe von E-Mails und anderen digitalen Infromationen nicht verweigern, wenn von US-Ermittlungsbehörden ein entsprechendes Ersuchen vorliegt. Das gilt auch, wenn die Server des datenspeichernden Unternehmens nicht in den USA, sondern im Ausland stehen