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[Die Gema] hatte es abgelehnt, für das Stück die Gemeinfreiheit zu bestätigen, da es anonym eingereicht worden sei. Der Streit basiert auf der sogenannten Gema-Vermutung: Wer Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss beweisen, dass sie nicht der Gema unterliegen oder Gebühren zahlen.Diese Gema-Vermutung muss weg, das ist die zentrale ungerechtfertigte Ermächtigungsklausel für die Gema. (Danke, Thomas)