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"Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat - ernüchternd", sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle nun. "Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren."Leider können die nicht die Union komplett ins Gefängnis werfen. Das wäre angemessen gewesen an der Stelle.