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Das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) begründet das Vorliegen fachgesetzlicher Versagungsgründe damit, dass nach dem Ergebnis des Zwischenverfahrens vor dem Fachsenat die Vorlage der Unterlagen bereits rechtmäßig verweigert wurde. Daraus könne im Hauptsacheverfahren in der Regel auf berechtigte Geheimhaltungsgründe geschlossen werden (Urt. v. 27.06.2013, Az. 7 A 15.10).Wie watt?
Oh, und wo wir gerade bei Eichmann waren: Gaby Weber (mit der wir Alternativlos 26 aufgenommen hatten) hat auch gerade ein Eichmann-Verfahren verloren. Vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesarchiv. Sie dokumentiert ihre Gerichtsverfahren in der Causa Eichmann hier. In ihrem Verfahren ging es darum, dass dem Bundesarchiv Akten vorenthalten wurden, die jetzt bei einer privatwirtschaftlichen Stiftung liegen, die sie niemandem zeigen will außer einem von ihnen handverlesenen Historiker, der die eben auch nicht veröffentlicht sondern nur für seine Studien benutzt. Sie fand, dass das Bundesarchiv sich diese Akten beschaffen müsse, damit sie sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang verschaffen kann; das BVerwG hat entschieden, dass das nicht der Fall ist. Das Gericht hat damit das Schlupfloch bestätigt, mit dem diese Akten von der Öffentlichkeit ferngehalten werden. Gaby bleibt jetzt auf den Kosten für die Anwälte und das Verfahren sitzen. Ich werde hier in den nächsten Tagen ihr Spendenkonto veröffentlichen, sobald ich die Daten habe.