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Nachdem im Jahre 1999 Bayern als letztes Bundesland ein Verbot der Beschäftigung enger Familienangehöriger bei Landtagsabgeordneten diskutierte, das dann 2000 mit einer Ausnahmeregelung für "Altfälle" beschlossen wurde, haben schnell noch 34 Abgeordnete Familienangehörige eingestellt.Keine weiteren Fragen.