[l]LG Dresden erklärt Funkzellenabfrage von 2011 für rechtswidrig. Hilft natürlich nicht. Wenn ich 2011 die Cops abgehört hätte, und ein Gericht die offensichtliche Illegalität bestätigt, bekäme ich jetzt eine Strafe aufgedrückt, müsste vielleicht gar in den Knast. Wenn (mal wieder) die Illegalität einer Abhöraktion der Cops gerichtlich festgestellt wird, muss genau niemand in den Knast und es drohen auch niemandem irgendwelche Konsequenzen. Warum eigentlich nicht?