Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Sie haben nichtselbständige Einkünfte von dritter Seite erhalten, die nicht dem Lohnsteuerabzug durch Ihren Arbeitgeber unterliegen. Dazu zählen beispielsweise:
- Bestimmte Provisionen (auch Schmiergelder) von dritter Seite.
- Die Einlösung von Bonusmeilen für private Zwecke, die im Rahmen von beruflichen Dienstreisen erworben wurden.
- Pauschale Reisekostenersätze, die von internationalen Organisationen (zB Institutionen der Europäischen Union) direkt an die Sitzungsteilnehmer ausbezahlt werden.