Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Das Datenschutzzentrum habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt. Dieses sei jedoch nicht anwendbar. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, sofern die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union stattfinde. Dies sei hier der FallSchlimmer noch: Facebook Irland sei nur als Niederlassung zu betrachten und damit gelte ausschließlich irisches Datenschutzrecht. Die Iren verzichten schon weitgehend auf Steuern für Firmen, da könnt ihr euch ja vorstellen, wie deren Datenschutzrecht aussieht.