[l] Ein 14 Jahre alter Junge knutscht ein 13 Jahre altes Mädchen? Und hinterlässt einen Knutschfleck? Klarer Fall für die Justiz! Und die entscheidet: DNA abnehmen und in die Sexualtäter-Datenbank einspeisen. Jetzt ist das ganze vor dem Verfassungsgericht gelandet. Tolles Land haben wir da. Oh, der Fall spielte übrigens in Thüringen. (Danke, Johannes)