Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Nach dem Schlag blutet die Frau stark, ihre Nase ist gebrochen, das Augenbein angebrochen. Dennoch sollen die Beamten den Raum verlassen und sie blutend zurückgelassen haben, bis ein Notarzt kam, erzählt sie ihrem Anwalt. Der Arzt bringt sie schließlich ins Krankenhaus.Aber wartet, werdet ihr jetzt sagen. Meldungen über Polizeibrutalität sind dochnicht komplett, bis die Polizei auch noch das Opfer anzeigt! Da habt ihr natürlich völlig Recht:
Da sowohl die Frau als auch der Polizist den jeweils anderen verklagt haben, sollen nun zwei getrennte Ermittlungen Aufschluss darüber bringen, ob der Polizist aus Notwehr handelte oder Körperverletzung im Amt beging.Wenn ich mal eine hellseherische Vorhersage tätigen darf: Das Verfahren gegen die Polizei wird eingestellt, das Opfer kriegt noch eine Strafzahlung reingedrückt.
Update: Die Süddeutsche dazu. (Danke, Christian)